RECHTSANWALT STEFAN NORDIEK

  • Über 15 Jahre in Buxtehude
  • Kurzfristige Termine möglich
  • offene Einschätzung der Lage

Kontakt unter      04161 558890

WILLKOMMEN BEI RECHTSANWALT STEFAN NORDIEK IN BUXTEHUDE


Suchen Sie nach einem erfahrenen Rechtsanwalt in Buxtehude? Dann sind Sie hier genau richtig. Mit über 20 jähriger Berufserfahrung in den Bereichen Mietrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, helfe ich auch Ihnen bei rechtlichen Schwieirigkeiten.

Was zeichnet die Tätigkeit von RECHTSANWALT STEFAN NORDIEK aus?

Der direkte und unkomplizierte Kontakt zu meinen Mandanten ist mir besonders wichtig. Nach Vereinbarung eines Termins wird Ihr Anliegen rechtlich analysiert und eingeschätzt, um einen weiteren Verlauf Ihres Falls gemeinsam mit Ihnen festzulegen. Ausgehend vom Fall kann dies die Vertretung vor Gericht oder die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit sein.

Vertretung vor Gericht

Über alle Entwicklungen des Prozesses werden Sie als Mandant umgehend und vollständig informiert. Soweit erforderlich wird das prozessuale Vorgehen mit Ihnen eingehend besprochen. Auch vor einem Gerichtstermin wird auf Wunsch das taktische Vorgehen und das verhalten bei Gericht mit Ihnen abgeklärt. Beim Gerichtstermin selbst werden Sie von mir kompetent und rechtssicher vertreten, sodass die Prozedur eines Gerichtsverfahrens ohne Angst und erfolgsorientiert erfolgen kann. Auf spontane prozessuale Entwicklungen vermag ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung sicher und schnell zu reagieren.

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten

Die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit ist mit deutlich weniger Stress verbunden und ist weniger kostenintensiv. Außerdem dauert sie nicht so lange wie Gerichtsprozesse, die sich unter Umständen jahrelang hinziehen können. Daher sollte eine außergerichtliche Einigung mit Erfolgsaussicht immer einem Prozess vorgezogen werden. Auch bei dieser Variante hält der Rechtsanwalt seinen Mandanten auf dem Laufenden und bespricht mit ihm sowohl seine Strategie als auch eventuelle Korrekturen an dieser. Das wiederum stellt sicher, dass die Mandanten mit der außergerichtlichen Beilegung zufrieden sind.