IHRE ANWALTSKANZLEI IN BUXTEHUDE
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Kosten der Rechtsberatung
Sie leben in Buxtehude und sind in eine rechtliche Auseinandersetzung im Bereich Arbeitsrecht, Erbrecht oder Mietrecht verwickelt? Dann ist Rechtsanwalt Stefan Nordiek der richtige Ansprechpartner für Sie. Mit über 20 jähriger Spezialisierung in diesen Rechtsgebiete helfen wir auch Ihnen Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
MIETRECHT
Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter betreffend Wohnraummietverträge oder gewerbliche Mietverträge.
- Egal, ob es um eine Kündigung geht oder um offene Mieten
- Egal, ob eine Nebenkostenabrechnung zu überprüfen ist oder eine Mieterhöhung ansteht
- Egal, ob sich in der Wohnung Schimmel breitmacht oder die Nachbarn zu laut sind
- sowohl bei Mietminderungen als auch Schadensersatzansprüchen
- sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr solcher Ansprüche
im Mietrecht sind Sie von mir gut vertreten.
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist häufig ein komplexes Gebilde. An ihr sind viele Wohnungseigentümer beteiligt. Diese bilden zum Einen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer und zum Anderen die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wussten Sie, dass diese beiden Begriffe streng auseinandergehalten werden müssen? Wer diese vermischt oder verwechselt, hat schon verloren.
Dann gibt es da noch den Verwalter und häufig einen Beirat. Zwischen allen diesen beteiligten Personen bestehen eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen, deren korrekte Handhabung bewältigt werden muss.
Zusammengefasst: Ebenso komplex wie die Beziehungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist auch das Wohnungseigentumsrecht. Da ist es gut, wenn man jemanden hat, der sich darin auskennt.
ARBEITSRECHT
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Es gibt Schwierigkeiten bei der Gehaltszahlung?
Oder es gibt sonst Probleme am Arbeitsplatz?
Dann sind Sie bei der Vertretung in Arbeitsrecht hier richtig.
Oder Ihr Arbeitnehmer benimmt sich unmöglich und macht nur Schwierigkeiten?
Auch Arbeitgeber aus dem mittelständischen Bereich werden von mir vertreten.
ERBRECHT
Sie haben geerbt? Aber die Miterben wollen Ihnen nicht das geben, was Ihnen zusteht?
Es wird gemauert, und Sie bekommen nicht die Informationen, welche Sie benötigen?
Oder sind Sie enterbt worden und müssen Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen?
In all diesen Fällen, aber auch bei der Gestaltung oder der Auslegung von Testamenten bin ich im Erbrecht für Sie tätig.
WAS KOSTET MICH EINE RECHTSBERATUNG?
Eine häufige Frage, welche Mandanten stellen, insbesondere, wenn sie bisher noch keine Erfahrung mit Rechtsanwälten gehabt haben ist: Was kommt da auf mich zu? Was wird mich das kosten? Häufig besteht auch bei erstmaligem Kontakt, entweder aus Unerfahrenheit oder teilweise auch aufgrund anderweitig schlecht gemachter Erfahrungen, die Befürchtung, dass bereits ein kurzes Gespräch mit dem Rechtsanwalt enorme und nicht kalkulierbare Kosten verursacht.
Richtig, Rechtsberatung ist nicht kostenlos. Aber gleichwohl ist diese Sorge unberechtigt.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit mit mir einen Termin zu vereinbaren. Ich höre mir Ihr Problem dann zunächst an und sage Ihnen, ob und auch welche Weise in der Lage wäre, Ihnen in dieser Situation behilflich zu sein. Gegebenenfalls kann diese kurze Vorfrage auch telefonisch abgeklärt werden. Bis dahin hat noch keine inhaltliche Beratung stattgefunden und bis dahin sind auch noch keine Kosten angefallen.
Sodann werde ich Ihnen mitteilen, welche Kosten durch eine umfassende Erstberatung zu der von Ihnen geschilderten Problematik entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit frei zu entscheiden, ob Sie für diese Kosten die Erstberatung in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Falls Sie die Beratung in Anspruch nehmen, werde ich in einem ersten Gespräch mit Ihnen tiefergehend über Ihre Problematik unterhalten und eine erste rechtliche Bewertung abgeben. Zugleichwerde ich aufzeigen, welche rechtlichen Schritte möglicherweise zur Lösung Ihres Problems beitragen können. Jetzt haben Sie die freie Entscheidung, ob Sie die Angelegenheit zunächst einmal bei der Beratung belassen wollen oder ob ich für Sie weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen soll. In jedem Fall werde ich Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, welche bestehen. Die Letztentscheidung, welche Schritte ergriffen werden sollen oder nicht, verbleibt bei Ihnen. Auf keinen Fall werde ich Schritte einleiten, ohne dass ich zuvor mit Ihnen über die entstehenden Kosten und deren Behandlung gesprochen habe.
Eine Rechtsschutzversicherung kann einiges erleichtern. Dann verbleibt es ggf. lediglich bei einer zu zahlenden Selbstbeteiligung. Unter Umständen besteht unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Möglichkeit mit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe staatliche Unterstützung nr erhalten.